Die RoHS-Richtlinie wurde durch die EU-Richtlinie 2011/65/EU aktualisiert und ist nun fester Bestandteil der Anforderungen für die CE-Kennzeichnung. Seit Januar 2013 muss daher bei allen CE-gekennzeichneten Produkten die RoHS-2-Konformität in der Konformitätserklärung ausgewiesen werden.
Im Jahr 2015 hat die EG eine Neufassung herausgegeben (RoHS 2.1), die vier zusätzliche Phthalate umfasst (DEHP, BBP, DBP und DIBP). Die Mitgliedsstaaten hatten bis 2019 Zeit (bei Medizinprodukten bis 2021), ihre nationalen Gesetze entsprechend anzupassen. RECOM war sich dieser Veröffentlichung sowie der Übergangsfristen frühzeitig bewusst und hat proaktiv den Prozess zur Re-Qualifizierung eingeleitet.
Chemische Analyse & Materialprüfung nach RoHS
Der einzig sichere Nachweis für die RoHS-Konformität von Produkten (wie etwa der vollständigen Entsprechung nach RoHS 2.1) ist eine umfassende chemische Analyse. Deshalb haben wir den RoHS-2.1-Rezertifizierungsprozess eingeleitet, um DEHP, BBP, DBP und DIBP in unsere Prüfberichte aufzunehmen. Wir haben die Industrie- und Medizinprodukte in unserem Portfolio erneut getestet, um unseren Kunden bereits weit vor den gesetzlichen Fristen zertifiziert phthalatfreie RECOM-Produkte anzubieten. Bei keinem der geprüften Produkte wurden diese beschränkten Stoffe in Mengen oberhalb der zulässigen Grenzwerte festgestellt. Für unsere Kunden besteht daher kein Bedarf, Teilenummern, Stücklisten (BOM) oder Lagerbestände anzupassen.
RoHS vs. REACH: Die Unterschiede
RoHS (Restriction of Hazardous Substances – Beschränkung gefährlicher Stoffe) darf nicht mit REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) verwechselt werden. Während die RoHS-Richtlinie dem Umweltschutz dient, indem sie beschränkte Stoffe in betroffenen Produkten streng auf weniger als 0,1 Gewichtsprozent (0,01% bei Cadmium) begrenzt, umfasst die REACH-SVHC-Liste (Substances of Very High Concern – besonders besorgniserregende Stoffe) deutlich mehr Chemikalien. Bei den meisten in REACH aufgeführten Stoffen ist bekannt oder wird vermutet, dass sie bei Aufnahme in hohen Mengen gesundheitliche Risiken verursachen; der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz von Beschäftigten in der Fertigung. Zudem gilt REACH für Chemikalien in ihrer reinen Form und erlaubt unter strengen Vorgaben lediglich Spurenmengen. Die Produkte von RECOM entsprechen vollständig den REACH-Vorgaben, da wir diese Chemikalien weder in unseren Fertigungsprozessen noch in unseren Endprodukten in beschränkten Mengen verwenden.